EU-Taxonomie

EU-Taxonomie als Grundlage für vergleichbare CSRD-Berichterstattung

Die EU-Taxonomie ist ein bedeutendes Regulierungstool der Europäischen Union, das darauf abzielt, wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit zu bewerten und zu klassifizieren. Diese Taxonomie schafft Klarheit und Transparenz, indem sie definiert, was als umweltfreundlich und nachhaltig gilt.

Durch die Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte trägt sie entscheidend zur Umsetzung der EU-Umweltziele bei. Unternehmen erhalten so klare Leitlinien, um ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und ihre Geschäftsprozesse entsprechend anzupassen, was langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

Wir unterstützen Sie durch eine entsprechende Beratung und Anleitung bei der erfolgreichen Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht sowie der ESRS-Standards und zeigen Ihnen auf, wie Ihr Unternehmen von der Verordnung profitieren kann. 

 

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Die EU-Taxonomie bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich durch die Einhaltung klar definierter Nachhaltigkeitskriterien strategische Vorteile zu sichern. Indem sie die Vorgaben der EU-Taxonomie erfüllen, können Unternehmen ihre Attraktivität für Investor:innen steigern, da sie Transparenz und Vertrauen in ihre nachhaltigen Geschäftsaktivitäten demonstrieren. Dies führt zu einer gezielteren Lenkung von Finanzströmen in Projekte und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit im Markt. ConClimate unterstützt Unternehmen durch eine praxisorientierte Beratung, um die Anforderungen der EU-Taxonomie effizient umzusetzen und so langfristig von den Vorteilen nachhaltiger Investitionen zu profitieren.

*Was ist die EU-Taxonomie* und warum ist sie notwendig?

Was ist die EU-Taxonomie und warum ist sie notwendig?

Die EU-Taxonomie ist ein umfassendes Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Umweltverträglichkeit bewertet und kategorisiert. Sie ist notwendig, um einen einheitlichen Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeit zu etablieren. Bisher fehlte eine klare Definition, was genau als „grün“, nachhaltig oder umweltfreundlich gilt.

Mit der EU-Taxonomie steht nun ein detaillierter Kriterienkatalog zur Verfügung, der auf messbaren Kennzahlen basiert und festlegt, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als nachhaltig anerkannt werden. Unternehmen müssen ihre Entscheidungen daran messen, ob sie einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der langfristigen Umweltziele der EU leisten. Dies sorgt für Transparenz und schützt vor Greenwashing.

Die 6 Umweltziele der EU:

* exakte Kennzahlen und Grenzwerte sind für diese Ziele bisher noch nicht von der EU definiert. (Stand: Februar 2024)

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen*

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft*

Vermeidung und Verminderung der Umwelt-verschmutzung*

Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme*

Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil: Wie die EU-Taxonomie zukünftig Finanzströme lenken soll

Ein zentrales Ziel der EU-Taxonomie ist es, das Verständnis und Vertrauen von Investor:innen in nachhaltige Praktiken zu fördern. Durch gezielte Lenkung von Finanzströmen in nachhaltige Unternehmen soll die Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit beschleunigt werden.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass eine Auseinandersetzung mit der EU-Taxonomie nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung darstellt, sondern auch eine wertvolle Chance, ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit durch erhöhte Investitionen zu sichern.

 

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In drei Schritten entwickeln wir *Taxonomie KPls*

In drei Schritten entwickeln wir Taxonomie KPls

Jeder Prüfungsschritt ist von der EU-Taxonomie definiert

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das die Wirtschaftstätigkeiten anhand vorgegebener Kriterien als ökologisch nachhaltig definiert. Der Nachweis der ökologischen Nachhaltigkeit erfolgt über einen dreistufigen Test. Grundlegend muss ein wesentlicher Beitrag zu einem der sechs Umweltziele gegeben sein:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen*
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft*
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung*
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme*


*diese Ziele sind bisher noch nicht endgültig von der EU veröffentlicht

Eine Aktivität gilt als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung mindestens eines der definierten Ziele leistet, ohne die anderen Ziele dabei erheblich zu beeinträchtigen. Zudem muss sie internationalen Standards entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Menschenrechte und soziale Verantwortung.

Wir unterstützen Sie in Form eines dreistufigen Tests

So erfüllen Sie die Anforderungen der EU-Taxonomie

1. Prüfung der Taxonomiefähigkeit nach EU Aktivitätskatalog

2. Prüfung auf Taxonomiekonformität nach EU Prüfkriterien

3. Offenlegung der vorangegangenen Schritte nach EU Darstellungsvorgaben

Unsere ESG-Leistungen im Überblick

Der Kontakt zu uns

Die EU-Taxonomie ist ein wichtiges Instrument, um die Nachhaltigkeitsziele der EU zu erreichen und das Vertrauen der Investor:innen in nachhaltige Finanzprodukte zu stärken. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen der EU-Taxonomie erfolgreich umzusetzen und ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent zu kommunizieren.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung!