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Aktueller Umsetzungsstand der CSRD in Deutschland

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12. Februar 2025

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein zentraler Meilenstein für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Während die europäischen Vorgaben eindeutig sind, bleibt die Umsetzung in Deutschland weiterhin unklar. Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess, Diskussionen um die Omnibus Directive auf EU-Ebene und die fehlende nationale Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) haben dazu geführt, dass Unternehmen mit regulatorischer Unsicherheit konfrontiert sind.

Dennoch ist klar: Nachhaltigkeit ist längst kein reines Compliance-Thema mehr. Unternehmen, die ESG nur als regulatorische Pflicht betrachten, verschenken strategische Potenziale. Investoren, Banken, Kunden und Arbeitnehmer erwarten zunehmend transparente Nachhaltigkeitsstrategien – unabhängig von der finalen Ausgestaltung der CSRD. Die Verzögerung der Umsetzung kann daher als Chance gesehen werden, sich strukturiert und strategisch auf kommende Berichtspflichten und Marktanforderungen vorzubereiten.

Verzögerte Umsetzung der CSRD in Deutschland 

Die nationale Umsetzung der CSRD sollte ursprünglich durch das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UG) erfolgen. Da die CSRD eine Richtlinie ist, muss sie von den einzelnen Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der politischen Lage konnte dieses Gesetz in Deutschland jedoch nicht wie geplant verabschiedet werden.

 

Dies bedeutet, dass Unternehmen in Deutschland derzeit formal nicht verpflichtet sind, die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden. Börsennotierte Großunternehmen unterliegen jedoch weiterhin den Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), bis die CSRD diese vollständig ersetzt. Dennoch bleibt die CSRD auf EU-Ebene rechtskräftig, weshalb sich Unternehmen langfristig auf die neuen Berichtspflichten einstellen müssen.

Diese Verzögerung schafft Unsicherheiten, bietet Unternehmen jedoch auch eine wertvolle Gelegenheit zur besseren Vorbereitung. Wer die zusätzliche Zeit nutzt, kann eine solide ESG-Datenbasis aufbauen, Berichtsprozesse optimieren und Nachhaltigkeitsstrategien gezielt in das Geschäftsmodell integrieren. Dadurch lassen sich langfristige Effizienzgewinne realisieren und Compliance-Kosten minimieren.

ESG als strategischer Erfolgsfaktor – Mehr als nur eine Berichtspflicht 

Nachhaltigkeit ist längst nicht mehr nur eine regulatorische Anforderung, sondern eine zentrale Grundlage für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Investoren verlangen zunehmend Nachhaltigkeitsnachweise, Banken berücksichtigen ESG-Kriterien bei Kreditvergaben und Kunden fordern Transparenz in Lieferketten.

Darüber hinaus spielt Nachhaltigkeit eine wachsende Rolle für die Arbeitgeberattraktivität – insbesondere für junge Talente, die vermehrt Wert auf nachhaltige Unternehmensführung legen.

Die Verzögerung der CSRD bietet Unternehmen die Möglichkeit, ESG als strategischen Hebel zu nutzen, statt nur auf gesetzliche Anforderungen zu reagieren. Eine frühzeitige Integration von Nachhaltigkeitsstrategien hilft, Risiken zu minimieren, Kosteneffizienz zu steigern und sich als zukunftsorientiertes Unternehmen zu positionieren.

 

Unsicherheiten durch die „Omnibus Directive“

Unsicherheiten durch die „Omnibus Directive 

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an der sogenannten Omnibus Directive, die darauf abzielt, verschiedene ESG-Berichtspflichten innerhalb der CSRD, der EU-Taxonomie und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) zu harmonisieren. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Vorgaben der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) zu überarbeiten. 

Die wichtigsten geplanten Änderungen umfassen: 

  • Reduktion der Berichtspflichten um 25 % bis Mitte 2025, um Unternehmen zu entlasten. 

  • Vereinfachungen für kleinere und nicht-komplexe Unternehmen durch eine mögliche Einführung einer neuen Unternehmens-Kategorie. 

  • Harmonisierung mit bestehenden ESG-Vorgaben aus der EU-Taxonomie und der CSDDD, um Überschneidungen zu vermeiden. 

Obwohl diese Anpassungen zu einer Verringerung des Berichtsaufwands führen könnten, bleibt unklar, welche konkreten Änderungen für berichtspflichtige Unternehmen tatsächlich kommen. Eine vollständige Abschwächung der CSRD ist jedoch nicht zu erwarten – die Omnibus Directive zielt primär darauf ab, Berichtspflichten effizienter und praxisgerechter zu gestalten. 

Politische Entwicklungen und möglicher Regierungswechsel 

Die politischen Entwicklungen in Deutschland könnten ebenfalls Einfluss auf die CSRD-Umsetzung haben. Ein Regierungswechsel könnte Anpassungen in der nationalen Umsetzung mit sich bringen. Unternehmen müssen sich daher auf mögliche Vereinfachungen oder Verzögerungen einstellen, gleichzeitig aber sicherstellen, dass sie die europäischen Anforderungen weiterhin vollständig erfüllen. 

Unternehmen zwischen Handlungsdruck und Unsicherheit 

Trotz der politischen und regulatorischen Unsicherheiten ist klar: Die wesentlichen Anforderungen der CSRD werden langfristig verbindlich. Aus diesem Grund sollten Unternehmen bereits heute effiziente Prozesse für eine effiziente Umsetzung und die erforderliche Dateninfrastruktur einleiten. 

Besonders die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) ist eine zentrale Anforderung, die unabhängig von kurzfristigen regulatorischen Anpassungen langfristig als strategisches Steuerungselement etabliert werden sollte. Unternehmen, die jetzt mit der ESG-Datenerhebung, Wesentlichkeitsanalyse und strategischen Integration von Nachhaltigkeit beginnen, können sich frühzeitig Wettbewerbsvorteile sichern. 

Unabhängig von regulatorischen Anpassungen: Jetzt mit diesen Maßnahmen starten 

Auch wenn die Berichtspflichten auf europäischer Ebene noch diskutiert werden, gibt es zentrale ESG-Maßnahmen, die Unternehmen unabhängig von der CSRD-Verzögerung bereits umsetzen sollten. 

Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) bleibt das Herzstück der Nachhaltigkeitsberichterstattung – unabhängig davon, ob bestimmte Berichtspflichten reduziert werden. Sie bildet die Grundlage für eine CSRD-konforme Berichterstattung, ermöglicht eine umfassende Analyse von Chancen, Risiken und Impact und dient Unternehmen als strategischer Handlungsleitfaden für eine nachhaltige Transformation. 

Ebenso sind CO₂-Bilanzen auf Unternehmens- und Produktebene längst ein entscheidender Faktor in der Lieferkette. Große Unternehmen und OEMs fordern bereits heute detaillierte Emissionsdaten von ihren Zulieferern, unabhängig von regulatorischen Anforderungen. Wer sich frühzeitig mit der CO₂-Bilanzierung beschäftigt, sichert sich langfristige Geschäftsbeziehungen und reduziert das Risiko zukünftiger Compliance-Kosten. 

Auch die EU-Taxonomie bleibt ein zentraler Bestandteil der CSRD und wird von Finanzinstituten zunehmend als Entscheidungsgrundlage für Finanzierungen genutzt. Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie an den Taxonomie-Kriterien ausrichten, profitieren von verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten und einer klaren ESG-Positionierung. 

Für Unternehmen, die bereits umfassend in ESG investiert haben, bietet die CSRD/ESRS zudem die Möglichkeit einer transparenten Vergleichbarkeit mit Wettbewerbern. Unternehmen mit starken Nachhaltigkeitsstrategien können ihre Fortschritte strukturiert kommunizieren und sich als Branchenvorreiter positionieren. 

Fazit

ESG als Wettbewerbsvorteil – jetzt strategisch handeln 

Die Verzögerung der nationalen CSRD-Umsetzung ändert nichts daran, dass Nachhaltigkeit ein zentraler Treiber für Unternehmenserfolg bleibt. ESG wird nicht nur von der Gesetzgebung, sondern auch von Investoren, Kunden, Banken und Mitarbeitenden eingefordert. 

Unternehmen, die frühzeitig in ihre ESG-Strategie investieren, sichern sich langfristige Vorteile: 

  • Bessere ESG-Datenqualität durch frühzeitige Implementierung geeigneter Systeme.
  • Wettbewerbsvorteile durch vorausschauendes ESG-Management.
  • Reduzierte Risiken durch proaktive Anpassung an Nachhaltigkeitsanforderungen.
  • Attraktivität für Investoren und Banken, die ESG-Kriterien in ihre Entscheidungsprozesse integrieren.
  • Nachhaltige Positionierung in der Lieferkette, um langfristige Geschäftsbeziehungen zu sichern. 

Die Zeit bis zur endgültigen Umsetzung der CSRD sollte daher nicht als Übergangsfrist betrachtet werden, sondern als Chance zur strategischen Ausrichtung. Wer ESG als Kernbestandteil seiner Unternehmensstrategie versteht, profitiert von langfristiger Planungssicherheit, finanziellen Vorteilen und einer starken Marktposition. 

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