29. Oktober 2024
Der deutsche Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie könnte gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen.
Ein Gutachten der Kanzlei Noerr, das im Auftrag des TÜV-Verbands erstellt wurde, kritisiert, dass unabhängige technische Dienstleister von der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ausgeschlossen werden sollen. Dies würde die Berufs- und Unternehmerfreiheit einschränken, da diese Dienstleister als gleichwertig zu Wirtschaftsprüfern anzusehen seien.
In Ländern wie Rumänien, Estland und Griechenland werden technische Sachverständige bereits berücksichtigt, während der deutsche Entwurf eine Zersplitterung des Rechts riskiert.
Zudem würde dies Wettbewerbsverzerrungen schaffen, da vor allem die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften davon profitieren, während kleinere Anbieter benachteiligt werden. Sollte der Gesetzentwurf in dieser Form bleiben, könnten benachteiligte Unternehmen Klagen in Betracht ziehen.
Wirtschaftsverbände und der Bundesrat haben bereits eine Öffnung der Regelungen gefordert, während das Bundesjustizministerium argumentiert, dass unabhängige Dienstleister derzeit nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Eine Prüfung ihrer Einbeziehung soll in einer späteren Gesetzesnovelle erfolgen.
Der aktuelle Entwurf des deutschen CSRD-Umsetzungsgesetzes könnte rechtliche und wettbewerbliche Herausforderungen nach sich ziehen, insbesondere durch den Ausschluss technischer Prüfdienstleister.
(Quelle: TÜV Verband)
Das könnte sie auch interessieren