Dots Beige

CSRD: Verzögerungen und Unklarheiten bei der Umsetzung in Deutschland

09. Dezember 2024

Ab Januar 2025 soll die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der EU gelten.

In Deutschland jedoch ist die Richtlinie bislang nicht in nationales Recht umgesetzt. Verzögerungen im Bundesjustizministerium und politische Uneinigkeit gefährden eine rechtzeitige Verabschiedung.

Nach einer ersten Lesung und einer Verbändeanhörung Mitte Oktober schlugen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Änderungen am Regierungsentwurf vor.

Diese umfassen unter anderem:

  • Die Öffnung der Prüfungen für technische Sachverständige wie TÜV und Dekra. Dies könnte insbesondere mittelständischen Unternehmen helfen, da sie bislang auf die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angewiesen sind.
  • Eine zweijährige Aussetzung der digitalen Aufstellungslösung (ESEF), die Unternehmen mehr Zeit gibt, ihre internen Prozesse anzupassen.
  • Längere Übergangsfristen für öffentliche Unternehmen, die ursprünglich denselben Anforderungen wie große Kapitalgesellschaften unterlagen.

Trotz dieser Fortschritte bleibt unklar, ob die nötige Zustimmung anderer Fraktionen erreicht werden kann. Kritiker wie die Union sehen weiterhin eine "unverhältnismäßige Belastung" und fordern stärkere Bürokratieabbau-Maßnahmen.

Sollten diese Differenzen nicht gelöst werden, droht eine Verschiebung der Umsetzung in die nächste Legislaturperiode.

Die Verzögerungen bei der CSRD-Umsetzung belasten Unternehmen, insbesondere solche mit Tochtergesellschaften in EU-Ländern wie Frankreich, wo die Richtlinie pünktlich greift. Ohne Konzernbefreiung müssen deutsche Firmen für jede Tochter separate Berichte erstellen, was den Aufwand erhöht und Wettbewerbsnachteile schafft.

Zudem läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, da die Umsetzungsfrist im Juli 2023 verstrichen ist. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, alte und neue Berichtspflichten parallel zu erfüllen.

Das könnte sie auch interessieren

Beratungstermin