Nachhaltigkeitsberichterstattung mit ConClimate
In einer Welt, die sich zunehmend der Bedeutung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung bewusst wird, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Bemühungen transparent und nachvollziehbar zu machen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine Richtlinie der EU, setzt genau hier an.
Die CSRD unterstützt Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent zu kommunizieren. Dies fördert Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit und erfordert eine systematische Herangehensweise an die ESG-Berichterstattung. Durch die detaillierte und standardisierte Berichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) können Investoren, Kunden und die Öffentlichkeit die tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens besser verstehen und vergleichen.
Mit ConClimate als Partner können Unternehmen sicherstellen, dass sie alle Vorschriften der EU erfüllen und ihre Nachhaltigkeitsziele effizient erreichen. Die CSRD-Berichtspflicht bestärkt Unternehmen darin, ihre Umwelt- und Sozialverantwortung nicht nur als PR-Maßnahme darzustellen, sondern als integralen Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit umzusetzen. Dies stärkt das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit, fördert nachhaltige Geschäftspraktiken und trägt langfristig zu einer nachhaltigeren Wirtschaft bei.
Praxistipps und erste Schritte
ESG, CSRD, ESRS, LkSG, CSDDD… Die Kreativität der EU-Behörden in Sachen Abkürzungen kennt keine Grenzen. Diese Buchstabenkombinationen werden bald zum Alltag gehören, denn sie stehen für Gesetze, EU-Direktiven und Regulierungsstandards, die bereits jetzt große Unternehmen branchenübergreifend betreffen. Diese Whitepaper hilft Ihnen, sich einen Überblick über die Regulatorik der ESRS zu verschaffen und gibt Ihnen hilfreiche Tipps für eine pragmatische und wirtschaftlich erfolgreiche Umsetzung inklusive den richtigen digitalen Tools für Ihr Nachhaltigkeitsmanagement.
Wir wünschen Ihnen viel Erkenntnisgewinn bei der Lektüre dieses Whitepapers!
Die Berichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umfasst die Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen, eine detaillierte Analyse der Unternehmens- und Stakeholder-Perspektiven sowie die Erstellung eines umfassenden Berichts gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Dies ermöglicht eine transparente und vergleichbare Darstellung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen in der EU und hilft dabei, regulatorische Anforderungen zu erfüllen.
Die Berichtspflicht im Rahmen der von der EU verabschiedeten Richtlinie CSRD ist entscheidend, um die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen zu standardisieren und zu verbessern.
Die ersten Berichtsanforderungen treten ab Januar 2024 in Kraft, wobei die Berichte im Jahr 2025 veröffentlicht werden müssen. Das heißt, Unternehmen in der EU müssen ab 2025 die Voraussetzungen der Richtlinie erreichen, um die Berichtspflicht zu erfüllen. Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen, sind von der Berichtspflicht betroffen: Mehr als 250 Mitarbeitenden, einem Nettoumsatz von über 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. EUR.
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU erleben eine tiefgreifende Veränderung durch die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese neue EU-Richtlinie baut auf der seit 2014 geltenden Richtlinie des CSR, dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), bzw. der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf, die ausgewählte Unternehmen bereits verpflichtete, über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten.
Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich der Berichtspflichten auf EU-Ebene erheblich und wird ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise für einen immer größeren Kreis von Unternehmen in der EU verbindlich. Ziel der Richtlinie ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche EU-weite Berichtsstandards einzuführen. Die neue EU-Richtlinie verlangt umfassendere und standardisierte Berichte über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG), die extern geprüft und ab Januar 2025 von Unternehmen im Lagebericht veröffentlicht werden müssen.
Die Zahl der von der Berichtspflicht betroffenen Unternehmen in der EU erhöht sich von ca. 12.000 auf etwa 50.000.
Die Berichterstattungspflicht gilt nun für große Unternehmen sowie für börsennotierte KMU (kleine und mittlere Unternehmen), mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.
Unternehmen müssen Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) bereitstellen. Der Bericht soll sowohl qualitative als auch quantitative Informationen umfassen und sich auf vergangene und zukünftige Entwicklungen beziehen.
Der Bericht muss die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen umfassen.
Einheitlicheeuropäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) werden eingeführt. Die externe Prüfung der Berichte soll die Genauigkeit und Zuverlässigkeit sicherstellen.
Berichte müssen nach definierten Übergangsfristen im Lagebericht des Unternehmens veröffentlicht und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die neuen Vorschriften werden ab 2024 schrittweise eingeführt, beginnend mit großen Unternehmen.
CSRD Nachhaltigkeits-berichte werden mit Finanzberichten gleichgestellt
EU-Taxonomie als Grundlage für vergleichbare CSRD-Berichterstattung
Wertschöpfungskette in den ESRS: Definitionen und praxisorientierte Umsetzung im Rahmen der CSRD
In 5 Schritten zur CSRD-Berichterstattung
ConClimate bietet ein umfassendes CSRD-ready-Paket, das alle Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung abdeckt – von der Bewusstseinsbildung bis zur Erstellung des finalen Berichts. Unser zirkulärer Ansatz für unternehmerische Nachhaltigkeit unterstützt Sie bei Ihren Anforderungen und hilft Ihnen, die CSRD-Vorgaben effizient und vollständig zu erfüllen.
Sie können sich zudem gerne zu unseren kompakten Webinaren anmelden, in denen wir Ihnen Themen rund um die CSRD- und ESRS-Berichterstattung näherbringen.
Einführung in die Nachhaltigkeit
Unter einer Einführung in die Nachhaltigkeit verstehen wir, ein Bewusstsein zu schaffen und zentrale Konzepte zu verstehen. Dies umfasst Workshops zur Einführung in Nachhaltigkeitsthemen sowie die Bedeutung der CSRD und deren Auswirkungen auf das Unternehmen. So werden Mitarbeitende direkt zu Beginn des Prozesses befähigt und ein gemeinsames Verständnis aufgebaut.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung. Sie berücksichtigt sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt als auch die Auswirkungen von Umweltveränderungen auf das Unternehmen. Diese umfassende Analyse hilft Unternehmen, die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, die für sie selbst und ihre Stakeholder von Bedeutung sind.
Die Gap-Analyse gleicht den Ist-Zustand mit den Forderungen der ESRS ab und deckt Lücken auf. Eine detaillierte Untersuchung zeigt, wo das Unternehmen bereits gut aufgestellt ist und wo noch Handlungsbedarf besteht.
Basierend auf der Gap-Analyse werden Maßnahmenpläne entwickelt, um die Richtlinien zu erfüllen. Konkrete Schritte zur Schließung identifizierter Lücken werden erarbeitet.
Der letzte Schritt umfasst die Erstellung eines ESRS-konformen Berichts. Mithilfe der Software Substain® wird ein vollständiger und korrekter Bericht erstellt, der alle neuen Richtlinien der CSRD erfüllt.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer Umweltleistung bewertet und kategorisiert. Sie schafft einen einheitlichen Rahmen zur Bewertung der Nachhaltigkeit, um Greenwashing zu verhindern und Finanzströme in nachhaltige Investitionen zu lenken.
In enger Abstimmung mit der CSRD-Berichtspflicht unterstützt die EU-Taxonomie Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsleistungen objektiv zu bewerten und transparent darzustellen. Während die CSRD Unternehmen dazu anleitet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten, liefert die EU-Taxonomie klare Kriterien, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Dies ermöglicht Unternehmen, ihre positiven wie auch negativen Umweltauswirkungen gemäß den strengen Anforderungen der Taxonomie-Verordnung und der CSRD nachvollziehbar offenzulegen.
Mehr dazuDie CSRD-Berichterstattung bietet zahlreiche Vorteile, die über die reine Erfüllung von regulatorischen Vorschriften hinausgehen:
Verbesserung der Unternehmens-reputation
Durch einen transparenten und umfassenden Bericht können Unternehmen ihr Engagement für Nachhaltigkeit demonstrieren und das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern stärken.
Risikomanagement
Die Berichtspflicht hilft Unternehmen, potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Umwelt- und Sozialfragen zu identifizieren und zu managen.
Effizienzsteigerung
Durch die systematische Erfassung und Auswertung von ESG-Daten können Unternehmen ihre Geschäftsprozesse optimieren und ineffiziente Praktiken eliminieren.
Zugang zu Kapital
Investoren legen zunehmend Wert auf nachhaltige Geschäftspraktiken. Unternehmen, die umfassend und transparent über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten, haben bessere Chancen, Kapital von ESG-orientierten Investoren zu erhalten.
Innovationsförderung & Resilienz
Die CSRD ist Teil eines größeren Trends hin zu mehr Regulierung im Bereich Nachhaltigkeit. Unternehmen, die jetzt schon umfassend berichten, sind besser auf zukünftige, strengere Vorschriften vorbereitet.
Substain® ist eine leistungsstarke Softwarelösung, die alle erforderlichen ESG-Daten in einem professionellen ESG-Datenmanagement zentral erfasst und dynamisch auswertet. Dies ermöglicht eine automatisierte, effiziente und auditkonforme CSRD-Berichterstattung gemäß den ESRS-Standards. Die Software unterstützt die umfassende ESG-Datenverwaltung, konfigurierbare Eingabeformulare, zentrale Datenspeicherung und dynamische Berichterstattung. Mit Substain® können Unternehmen gewährleisten, dass sie ihrer Berichtspflicht konsistent sowie vollständig nachkommen und die regulatorischen Anforderungen erfüllen.
Mehr zu SubstainUnsere umfassende Erfahrung und praxisorientierte Herangehensweise machen uns zum idealen Partner für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung. Als Teil des Traditionsunternehmens Wackler kennen wir die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse mittlerer und großer Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit und Berichterstattung. Wir verfügen über umfangreiches Branchenwissen und haben in vielen Bereichen, von der Automobilindustrie bis zum Verlagswesen, maßgeschneiderte CSRD-Lösungen erfolgreich implementiert.
Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung und Datenanalyse bieten wir die besten Voraussetzungen für effiziente Beratungsprozesse. Unsere pragmatische Herangehensweise ermöglicht es uns, schnell und bodenständig zu arbeiten, um Ihnen sofortige und praktische Lösungen zu liefern. Unser kundenorientierter Service schafft eine angenehme Zusammenarbeit und ein gutes Gefühl bei unserer Kundschaft.
Egal, ob Sie nur einen Austausch benötigen oder eine vollständige Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln möchten – unsere Flexibilität in der Beratung steht Ihnen stets zur Verfügung. Mit Substain®, unserer Software-as-a-Service, decken wir alle Aspekte des modernen Nachhaltigkeitsmanagements ab und passen uns flexibel an Ihre individuellen Anforderungen an.
Unser Expert:innenteam steht Ihnen für alle Fragen rund um die Berichterstattung gemäß der ESG- und CSRD-Standards zur Verfügung und liefert tiefergehende Informationen. Buchen Sie sich Ihren Gesprächstermin ganz einfach über unser Kontaktformular. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Welche Berichterstattungsstandards gelten unter der CSRD?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD. Die Standards der Richtlinie gewährleisten ein umfassendes und transparentes Reporting.
Was ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse?
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Bestandteil des CSRD-Reportings. Sie berücksichtigt sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt als auch die Auswirkungen von Umweltveränderungen auf das Unternehmen.
Wesentlicher Bestandteil der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind die Perspektiven Inside-out und Outside-in. Die Inside-out-Perspektive bezieht sich darauf, wie die Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens die Umwelt und Gesellschaft beeinflussen. Diese Perspektive erfordert, dass Unternehmen Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Aktivitäten negative oder positive Auswirkungen auf ökologische und soziale Faktoren haben. Dazu gehören beispielsweise die Auswirkungen auf den Klimawandel, die Biodiversität, die Wasserressourcen, die Menschenrechte und die Arbeitsbedingungen.
Neben der Inside-out-Perspektive gibt es auch die Outside-in-Perspektive, die analysiert, wie Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen die finanzielle Leistung und die Geschäftsstrategie eines Unternehmens beeinflussen. Diese Perspektive hilft Stakeholdern, insbesondere Investoren, zu verstehen, welche finanziellen Risiken und Chancen sich aus Nachhaltigkeitsaspekten für das Unternehmen ergeben und wie gut das Unternehmen darauf vorbereitet ist, diese zu managen.
Wie unterstützt ConClimate bei der Umsetzung der CSRD-Anforderungen?
ConClimate bietet ein strukturiertes CSRD-ready-Paket, das alle Schritte von der Bewusstseinsbildung über die Wesentlichkeitsanalyse und Gap-Analyse bis hin zur finalen Berichterstattung umfasst. Unsere Software Substain® unterstützt dabei die effiziente und fehlerfreie Datenerfassung und -auswertung.
Welche Vorteile bietet die CSRD-Berichterstattung?
Neben der Erfüllung regulatorischer Vorgaben bietet die CSRD-Berichterstattung zahlreiche Vorteile wie die Verbesserung der Unternehmensreputation, Risikomanagement, Effizienzsteigerung und besseren Zugang zu Kapital.
Welche neuen Anforderungen bringt die CSRD mit sich?
Die neue CSRD-Richtlinie verlangt von Unternehmen detaillierte Berichte zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG). Diese Berichte müssen nach den ESRS erstellt werden und beinhalten Informationen über die wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft.
Welche Rolle spielt die Europäische Kommission bei der CSRD?
Die Europäische Kommission hat die CSRD entwickelt, um die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Die Kommission überwacht die Umsetzung der Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten.
Wie wird die CSRD-Berichterstattung von der EU-Kommission überprüft?
Die Kommission überwacht die Einhaltung der CSRD-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten und stellt sicher, dass die Berichte den ESRS entsprechen. Dies erfolgt durch:
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Berichte den hohen EU-Standards entsprechen und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Welche Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen, um CSRD-konform zu werden?
CSRD-pflichtige Unternehmen der Mitgliedstaaten müssen eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen und einen detaillierten Nachhaltigkeitsbericht erstellen, um die Vorschriften der Richtlinie zu erfüllen. Die Nutzung von Softwarelösungen wie Substain® kann dabei helfen, die Anforderungen der CSRD effizient zu erfüllen. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie die CSRD-Anforderungen erfüllen?
Unternehmen der Mitgliedstaaten sollten frühzeitig mit der Implementierung der notwendigen Prozesse und Systeme beginnen, um die CSRD-Forderungen zu erfüllen. Das Einbeziehen von spezialisierten Beratungsanbietern wie ConClimate und Softwarelösungen wie Substain® kann dabei helfen, die Berichterstattung effizient und korrekt durchzuführen.
Welche Auswirkungen hat die CSRD auf die nichtfinanzielle Berichterstattung?
Die CSRD erweitert die Vorgaben der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erhöht die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen innerhalb der EU. Die Richtlinie verlangt detailliertere und umfassendere Berichte zu ESG-Kriterien und -Themen und stärkt somit die Transparenz und Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Was besagt die CSR-Richtlinie und wie unterscheidet sich die CSRD- von der CSR-Berichtspflicht?
Die CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) der EU verpflichtet große Unternehmen in den Mitgliedstaaten und solche von öffentlichem Interesse, umfassend in einem Lagebericht über ihre Maßnahmen und Strategien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und sicherzustellen, dass Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) hingegen erweitert und präzisiert die CSR-Berichtspflicht. Im Gegensatz zur freiwilligen CSR-Berichterstattung ist die CSRD eine verbindliche EU-Richtlinie, die detaillierte und standardisierte Lageberichte gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) fordert. Die Richtlinie betrifft nicht nur mehr Unternehmen, einschließlich großer und börsennotierter Firmen, sondern stellt auch sicher, dass die Berichte umfassender und vergleichbarer sind. Die CSRD zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsleistungen der Unternehmen klarer und transparenter darzustellen, um das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit zu stärken.