EU Omnibus-Verordnung: Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Einheitliche ESG-Regulierung: Die Rolle der Omnibus-Verordnung in der EU

Die Omnibus-Verordnung ist derzeit ein Entwurf und noch nicht geltendes Recht. Sie befindet sich im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren und könnte im weiteren Verlauf noch Änderungen erfahren. Dennoch ist absehbar, dass sie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen Erleichterungen bringen wird – durch eine Reduzierung der Berichtspflichten, höhere Schwellenwerte für die CSRD und eine flexiblere EU-Taxonomie.

Trotz dieser administrativen Entlastung bleibt ESG für Unternehmen strategisch relevant. Investoren, Banken und Kunden fordern weiterhin transparente Nachhaltigkeitsnachweise, und auch regulatorische Entwicklungen werden ESG langfristig im Fokus halten. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen befassen, können nicht nur effizient reagieren, sondern ESG gezielt als Wettbewerbsvorteil nutzen.

Die Vereinfachungen durch die Omnibus-Verordnung bieten die Gelegenheit, ESG-Strategien vorausschauend anzupassen und nachhaltige Prozesse effizient umzusetzen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich strategisch aufzustellen und ESG als Erfolgsfaktor zu nutzen.

Nachhaltigkeit strategisch angehen

 

EU Omnibus-Verordnung - Neue Schwellenwerte und geänderte Berichtspflichten für Unternehmen

Die wichtigsten Änderungen auf einem Blick:

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) 

  • 80% der Unternehmen werden von der Berichtspflicht befreit, nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 50 Mio. € Umsatz oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. € bleiben berichtspflichtig. 

  • Aufschub der Berichtspflicht für diese Unternehmen um zwei Jahre.
  • Reduzierung des Informationsaufwands für große Unternehmen, die weiterhin berichten müssen. 

  • Überprüfung und Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS). 

  • Die EU-Kommission wird keine sektorspezifischen Nachhaltigkeitsstandards mehr erlassen.

 

Sorgfaltspflichten (CSDDD) 

  • Abschaffung der Maximalharmonisierung, wodurch Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Umsetzung erhalten. 

  • Verlängerung des Prüfzeitraums für Sorgfaltspflichten von einem auf fünf Jahre, wodurch der administrative Aufwand sinkt. 

  • Geldbußen werden angepasst und sind nicht mehr an den weltweiten Umsatz gekoppelt. 

  • Keine einheitlichen EU-Haftungsregelungen mehr, stattdessen gelten nationale Bestimmungen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Taxonomie 

  • Nur große Unternehmen (ab 1.000 Mitarbeitende, 450 Mio. € Umsatz) bleiben berichtspflichtig. 

  • Rund 80 % der Unternehmen werden von der verpflichtenden Taxonomie-Berichtspflicht befreit. 
  • Vereinfachung der Meldebögen und Reduzierung der Datenpunkte um 70 %, um die Berichtspflichten praxisnäher zu gestalten. 

  • Einführung einer 10%-Wesentlichkeitsschwelle, sodass sich Unternehmen auf die relevantesten Nachhaltigkeitsaktivitäten konzentrieren. 

  •  OpEx (Betriebsausgaben) sind nur noch relevant, wenn sie mehr als 35 % des Umsatzes ausmachen. 

 

CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) 

  • Neuer Schwellenwert für CBAM-Verpflichtung, wodurch rund 90% der Importeure (ca. 182.000 Unternehmen) von der Berichtspflicht befreit werden. 

  • 99% der Emissionen sollen weiterhin erfasst, während die Bürokratiekosten sinken. 

 

Investitionsinstrumente 

  • Vereinfachung von InvestEU & dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen. 

  • Mobilisierung von zusätzlich 15 Mrd. € an Investitionen durch Erleichterungen. 

  • Die InvestEU- und die EFSI-Verordnung werden vereinfacht, um die Häufigkeit und den Inhalt einiger Berichte zu reduzieren, z. B. durch Ausnahmen für kleine Endempfänger wie KMU, sowie die Anwendung bestimmter Vorschriften (z. B. die angepasste Anwendung der KMU-Definition für bestimmte Finanzprodukte) im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. 

 

Quellen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_25_615 & https://audiovisual.ec.europa.eu/en/video/I-268247 

 

Executive Summary zu den geplanten EU-Reformen

Die Omnibus-Verordnung: Neue Spielräume in der ESG-Regulatorik verstehen und nutzen

Nachhaltigkeit bleibt ein strategischer Erfolgsfaktor – auch in einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld. Die Omnibus-Verordnung der EU-Kommission bringt Anpassungen an der ESG-Regulatorik mit sich, die Unternehmen administrative Entlastung bieten sollen. Dazu gehören unter anderem die Reduzierung der Berichtspflichten, höhere Schwellenwerte für die CSRD und eine flexiblere EU-Taxonomie.

Doch was bedeuten diese Änderungen konkret? Welche Anforderungen bleiben bestehen, und wie können Unternehmen die neuen Spielräume sinnvoll nutzen? Unser Executive Summary bietet Ihnen eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Punkte der Omnibus-Verordnung und ihre Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und wertvolle Erkenntnisse!

Der Zeitplan zum Omnibus-Vorschlag

Der EU-Omnibus-Vorschlag durchläuft mehrere gesetzgeberische Schritte, bevor er in den Mitgliedstaaten wirksam wird. Aktuell befindet sich der Vorschlag in der Anfangsphase und muss noch vom EU-Rat und dem Parlament beraten werden. Nach der Annahme als EU

OMNIBUS PROPOSAL TIMELINE FOR APPLICATION Omnibus-Verordnung EU-Omnibus-Verordnung Zeitplan Anpassung CSRD CSDDD

Bedeutung und weitere Schritte im EU-Gesetzgebungsprozess

Die EU-Kommission plant die Einführung von zwei Gesetzgebungsvorschlägen und einer Verordnung zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere im Hinblick auf CSRD, Taxonomie und CSDDD.

Gesetzentwurf 1 ist die Verschiebung der Berichtspflicht für Unternehmen aus der zweiten und dritten CSRD-Welle um zwei Jahre.

Im Gesetzentwurf 2 sollen weitere Änderungen beschlossen werden, die in den nächsten zwei Jahren

verhandelt werden müssen, darunter Anpassungen der Schwellenwerte und eine Reduktion der erforderlichen Datenpunkte.

Die Reduktion der Datenpunkte im ESRS möchte die EU per Verordnung umsetzen. Verordnungen müssen, anders als im normalen Gesetzgebungsverfahren, nicht in nationalem Recht umgesetzt werden, sondern sind nach Beschluss sofort gültig.

 

EU-Gesetzgebungsprozess und erwartete Entwicklungen

Die EU-Kommission fordert eine schnelle Bearbeitung, insbesondere in Bezug auf die geplante

Verschiebung. Allerdings gibt es kritische Stimmen aus dem Europäischen Parlament und einigen

Mitgliedstaaten, die den Vorschlag als zu weitreichend betrachten und sich gegen bestimmte Maßnahmen aussprechen.

Es ist unwahrscheinlich, dass der Vorschlag ohne Änderungen verabschiedet wird, was zu einer verlängerten Dauer des Gesetzgebungsverfahrens führen kann. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die aktuelle Gesetzgebung, insbesondere die CSRD und NFRD, weiterhin in Kraft.

Der weitere Prozess folgt dem ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren, das mehrere Schritte umfasst:

  • Einbringung des Vorschlags durch die EU-Kommission.
  • Erste Lesung im Europäischen Parlament mit möglichen Änderungsanträgen.
  • Prüfung durch den Rat der Europäischen Union, der den Vorschlag annehmen oder weitere Änderungen fordern kann.
  • Zweite Lesung im EU-Parlament und im Rat.
  • Falls keine Einigung erzielt wird, Vermittlungsausschuss zur Abstimmung über einen Kompromiss.
  • Dritte Lesung und endgültige Annahme oder Ablehnung des Gesetzes.
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OMNIBUS, wo geht die Reise hin bei der EU Regulatorik? - Teil 2

19.03.25, 09:00 Uhr (45 Min.)

Die Omnibus-Initiative bringt Unsicherheiten im Bereich EU-Berichterstattung mit sich und wurde in den letzten Wochen heiß diskutiert. Doch was bedeutet das nun konkret für Unternehmen?

In diesem Webinar gibt ConClimate einen kompakten Überblick über den aktuellen Stand der Omnibus-Initiative und gibt Tipps, wie Sie ihr ESG Management & Reporting zukunftssicher aufstellen können.

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Die wichtigsten CSRD-Änderungen im Überblick​

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Weitere Änderungen der Berichterstattung und Prüfung​

Streichung der sektorspezifischen Standards

  • Der Vorschlag sieht vor, die Ermächtigung der Kommission zur Verabschiedung sektorspezifischer Standards aufzuheben

Streichung des „Reasonable Assurance“-Standards:

  • Die Anforderung für eine begrenzte Prüfung bleibt bestehen, wobei gezielte Prüfungsrichtlinien im Jahr 2026 herausgegeben werden sollen (anstelle eines Assurance Standards). Die Befugnis zur Annahme von Standards für eine Reasonable Assurance bis Oktober 2028 wird jedoch entfernt

Value Chain Cap“

  • Für Unternehmen, die nicht mehr unter den Anwendungsbereich der CSRD fallen (bis zu 1.000 Mitarbeitende), wird die EU-Kommission durch einen delegierten Rechtsakt einen freiwilligen Berichtsstandard einführen, der auf dem von EFRAG entwickelten Standard für KMU (VSME) basiert

  • Dieser Standard wird als Schutzschild dienen, indem er die Informationen begrenzt, die Unternehmen oder Banken, die unter die CSRD fallen, von Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden anfordern können

Ihre Vorteile durch proaktives Handeln

Nutzen sie ESG weiterhin als strategische Chance und Erfolgsfaktor für die zukünftige Ausrichtung Ihres Unternehmens.

  • ESG bleibt für Ihre Stakeholder von zentraler Bedeutung: Sowohl Investoren als auch Kunden verlangen vermehrt Nachhaltigkeitsnachweise, Banken berücksichtigen ESG-Kriterien bei Kreditvergaben, und Kunden fordern Transparenz in Lieferketten. Auch für die Arbeitgeberattraktivität, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels, spielt die nachhaltige Unternehmensführung eine immer größere Rolle.

 

  • Nachhaltigkeit war bereits vor der EU Regulatorik ein zentraler Faktor für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Vereinfachungen bei den Berichtspflichten schaffen eine wertvolle Gelegenheit bei der Umsetzung: Unternehmen können sich länger vorbereiten, eine fundierte Datenlage schaffen und Prozesse optimieren, bevor Anforderungen verbindlich oder aktiv von Kunden eingefordert werden – wer jetzt handelt, ist klar im Vorteil.

    Die Berichtspflichten werden vereinfacht, aber nicht abgeschafft. Mit einer ESG Strategie auf Basis einer Wesentlichkeitsanalyse entwickeln sie den perfekten Kompass für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens.

 

Starten Sie bereits jetzt mit folgenden Themen, die Ihrem Unternehmen entscheidende Wettbewerbsvorteile verschaffen:

 

  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der finanziellen Chancen und Risiken, sowie Auswirkungen Ihres Geschäftsmodells auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt.
  • EU Taxonomie zur Steigerung der Attraktivität Ihres Unternehmens gegenüber dem Kapitalmarkt und potentiellen Investoren.
  • Dekarbonisierungsstrategie, einschließlich aussagekräftiger Footprints für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte zur zielgerichteten Reduktion von CO₂ -Emissionen.

Klar ist: Auch ohne regulatorischen Zwang bleibt Nachhaltigkeit der Schlüssel für langfristige Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. 

Sie haben weitere Fragen und möchten in den Austausch gehen? Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

FAQ zur EU Omnibus Verordnung

Die Omnibus-Verordnung ist eine geplante Initiative der Europäischen Union zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten (Environmental, Social, Governance) für Unternehmen. Sie zielt darauf ab, bestehende und zukünftige Berichtspflichten zu bündeln und die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter zu gestalten.

Am 8. November 2024 kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach einem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der Europäischen Kommission die Omnibus-Verordnung an. Das Hauptziel ist die Straffung und Vereinfachung doppelter sowie sich überschneidender Berichtspflichten, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern.

Die Omnibus-Verordnung integriert Regelungen aus:

  1. Konsolidierung bestehender Regelwerke: Durch die Zusammenführung verschiedener Richtlinien sollen Doppelungen und Ineffizienzen beseitigt werden. Die Inhalte der Vorschriften bleiben erhalten, jedoch in einem einheitlichen und praxisfreundlicheren Format.
  2. Reduzierung der Berichtspflichten: Unternehmen sollen mindestens 25% weniger Berichtspflichten haben. Dies reduziert Kosten und gibt mehr Kapazitäten für nachhaltige Maßnahmen frei.
  3. Einheitliche Definitionen und Berichtsformate: Die unterschiedlichen ESG-Regelwerke enthalten oft widersprüchliche Begriffe. Die Omnibus-Verordnung soll die Terminologie angleichen und die Berichterstattung erleichtern.
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