Ab dem 27. September 2026 müssen Nachhaltigkeitsaussagen belegbar und rechtssicher sein.
Die entscheidende Frage: Können Sie Ihre aktuellen Claims heute schon nachweisen – oder entsteht daraus ein Risiko?
Wir identifizieren konkrete Risiken in Ihrer Kommunikation (Website, Marketing, Claims)
Sie erhalten eine klare Priorisierung statt vager Einschätzungen
Sie wissen genau, welche Maßnahmen jetzt notwendig sind
Die Richtlinie wurde im März 2024 verabschiedet, mit einer Umsetzungsfrist bis zum 27. März 2026. Deutschland hat sie am 19. Dezember 2025 durch Anpassungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere in den §§ 3 und 5, in nationales Recht überführt.
Sie gilt branchenübergreifend für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU vertreiben – unabhängig davon, ob sie im B2B- oder B2C-Bereich tätig sind. Maßgeblich ist: Sobald eine Aussage in die Endkundenkommunikation einfließt, findet die EmpCo Anwendung.
Die EU-Richtlinie (EU 2024/825) verschärft Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Marketing und Kommunikation.
Kernziel der EmpCo: Verbraucher:innen zu informierten Kaufentscheidungen befähigen und Greenwashing bekämpfen – denn laut EU-Studien sind die meisten Umweltaussagen vage oder nicht belegbar, was das Vertrauen untergräbt und nachhaltige Innovationen unsichtbar macht.
Hauptthemen der EmpCo?
Aussagen wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ nur noch mit belastbaren Nachweisen
Verbot irreführender oder pauschaler Claims
Strengere Anforderungen an Labels und Zertifikate
Klimaziele müssen durch überprüfbare Transformationspläne gestützt werden
Was bedeutet das für Sie? Ihre gesamte Kommunikation – Website, Vertrieb, Marketing – muss prüfbar, konsistent und dokumentiert sein.
Risiko bei Verstößen: Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes, Reputationsrisiken und Verpackungsvernichtungskosten
EmpCo betrifft nicht einzelne Aussagen – sondern Ihre gesamte Kommunikation.
Website, Vertrieb, Marketing, Claims, Verpackungen
Verknüpfung mit ESG-Daten und Zielen
Abstimmung zwischen Abteilungen
Das Problem: Viele Unternehmen starten zu spät – und müssen unter Zeitdruck reagieren.
Die Folge: Hohe Kosten, inkonsistente Aussagen und erhöhtes Risiko für Verstöße.
Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes führen. Darüber hinaus drohen erhebliche Reputationsrisiken sowie zusätzliche Kosten, etwa durch notwendige Anpassungen oder die Vernichtung bereits produzierter Verpackungen.
1. Verstehen & ausrichten
Wir schulen Ihre relevanten Stakeholder (z. B. Marketing, Compliance, ESG) zu EmpCo und nachhaltiger Kommunikation.
→ Alle Beteiligten verstehen Anforderungen, Risiken und ihre Rolle im Prozess.
2. Risiken identifizieren
Wir analysieren Ihre bestehende Kommunikation und zeigen konkret, wo Sie angreifbar sind.
3. Klar priorisieren
Sie erhalten eine verständliche Risikobewertung mit konkreten Handlungsempfehlungen.
4. Sicher umsetzen
Wir entwickeln mit Ihnen Maßnahmen, Guidelines und Prozesse – direkt umsetzbar.
Modularer Ansatz: Sie starten genau dort, wo Sie stehen
Die größte Schwachstelle bei EmpCo: Aussagen werden getroffen – aber die Datenbasis ist nicht belastbar.
Genau hier entstehen Risiken.
Deshalb verbinden wir Ihre Kommunikation direkt mit den relevanten Grundlagen:
Ergebnis: Sie kommunizieren nicht nur – Sie können Ihre Aussagen jederzeit belegen.
EmpCo ist kein reines Kommunikationsthema – sondern eine Kombination aus Regulierung, Daten und Umsetzung.
Verbindung von ESG-Daten, Regulierung und Marketing
Fokus auf mittelständische Strukturen
Konkrete Umsetzung statt theoretischer Beratung
Sie wissen nicht nur, was zu tun ist – sondern setzen es auch sauber um.
Mit unserer Beratung erfahren Sie:
Wo stehen Sie aktuell?
Wo bestehen Risiken?
Was sind die nächsten sinnvollen Schritte?
ConClimate erbringt keine Rechtsberatung. Unsere Leistungen basieren auf regulatorischen Anforderungen und Best Practices und dienen der inhaltlichen und strukturellen Unterstützung Ihrer EmpCo-Umsetzung. Für rechtliche Bewertungen empfehlen wir die Einbindung entsprechend qualifizierter Rechtsberatung.