EU-Taxonomie

EU-Taxonomie als Grundlage für vergleichbare CSRD-Berichterstattung

Die EU-Taxonomie ist ein bedeutendes Regulierungstool der Europäischen Union, das darauf abzielt, wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit zu bewerten und zu klassifizieren. Diese Taxonomie schafft Klarheit und Transparenz, indem sie definiert, was als umweltfreundlich und nachhaltig gilt.

Durch die Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte trägt sie entscheidend zur Umsetzung der EU-Umweltziele bei. Unternehmen erhalten so klare Leitlinien, um ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und ihre Geschäftsprozesse entsprechend anzupassen, was langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

Wir unterstützen Sie durch eine entsprechende Beratung und Anleitung bei der erfolgreichen Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht sowie der ESRS-Standards und zeigen Ihnen auf, wie Ihr Unternehmen von der Verordnung profitieren kann. 

 

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Die EU-Taxonomie bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich durch die Einhaltung klar definierter Nachhaltigkeitskriterien strategische Vorteile zu sichern. Indem sie die Vorgaben der EU-Taxonomie erfüllen, können Unternehmen ihre Attraktivität für Investor:innen steigern, da sie Transparenz und Vertrauen in ihre nachhaltigen Geschäftsaktivitäten demonstrieren. Dies führt zu einer gezielteren Lenkung von Finanzströmen in Projekte und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit im Markt. ConClimate unterstützt Unternehmen durch eine praxisorientierte Beratung, um die Anforderungen der EU-Taxonomie effizient umzusetzen und so langfristig von den Vorteilen nachhaltiger Investitionen zu profitieren.

*Was ist die EU-Taxonomie* und warum ist sie notwendig?

Was ist die EU-Taxonomie und warum ist sie notwendig?

Die EU-Taxonomie ist ein umfassendes Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Umweltverträglichkeit bewertet und kategorisiert. Sie ist notwendig, um einen einheitlichen Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeit zu etablieren. Bisher fehlte eine klare Definition, was genau als „grün“, nachhaltig oder umweltfreundlich gilt.

Mit der EU-Taxonomie steht nun ein detaillierter Kriterienkatalog zur Verfügung, der auf messbaren Kennzahlen basiert und festlegt, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als nachhaltig anerkannt werden. Unternehmen müssen ihre Entscheidungen daran messen, ob sie einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der langfristigen Umweltziele der EU leisten. Dies sorgt für Transparenz und schützt vor Greenwashing.

Die 6 Umweltziele der EU:

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Vermeidung und Verminderung der Umwelt-verschmutzung

Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil: Wie die EU-Taxonomie zukünftig Finanzströme lenken soll

Ein zentrales Ziel der EU-Taxonomie ist es, das Verständnis und Vertrauen von Investor:innen in nachhaltige Praktiken zu fördern. Durch gezielte Lenkung von Finanzströmen in nachhaltige Unternehmen soll die Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit beschleunigt werden.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass eine Auseinandersetzung mit der EU-Taxonomie nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung darstellt, sondern auch eine wertvolle Chance, ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit durch erhöhte Investitionen zu sichern.

 

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In drei Schritten entwickeln wir *Taxonomie KPls*

In drei Schritten entwickeln wir Taxonomie KPls

Jeder Prüfungsschritt ist von der EU-Taxonomie definiert

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das die Wirtschaftstätigkeiten anhand vorgegebener Kriterien als ökologisch nachhaltig definiert. Der Nachweis der ökologischen Nachhaltigkeit erfolgt über einen dreistufigen Test. Grundlegend muss ein wesentlicher Beitrag zu einem der sechs Umweltziele gegeben sein:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme*

 

Eine Aktivität gilt als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung mindestens eines der definierten Ziele leistet, ohne die anderen Ziele dabei erheblich zu beeinträchtigen. Zudem muss sie internationalen Standards entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Menschenrechte und soziale Verantwortung.

Schritt 1. Prüfung der Taxonomiefähigkeit (Eligibility): Wir gleichen Ihre Wirtschaftsaktivitäten mit dem EU-Aktivitätskatalog ab und identifizieren, welche Tätigkeiten grundsätzlich unter die Taxonomie fallen. Eine Aktivität ist taxonomiefähig, wenn sie in den Delegierten Verordnungen beschrieben ist – unabhängig davon, ob sie die ökologischen Kriterien bereits erfüllt.

Schritt 2. Prüfung der Taxonomiekonformität (Alignment): Hier wird es detailliert. Eine Aktivität gilt nur dann als taxonomiekonform, wenn sie kumulativ drei Kriterien erfüllt:

  • Wesentlicher Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele (anhand der technischen Bewertungskriterien)
  • Do No Significant Harm (DNSH): keine erhebliche Beeinträchtigung der jeweils anderen fünf Umweltziele
  • Mindestschutz (Minimum Safeguards): Einhaltung internationaler Standards zu Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruptionsbekämpfung, Steuerehrlichkeit und fairem Wettbewerb. Konkret bezieht sich der Mindestschutz auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), die ILO-Kernarbeitsnormen und die Internationale Charta der Menschenrechte.

Schritt 3. Offenlegung nach EU-Darstellungsvorgaben: Wir bereiten die Ergebnisse in den vorgeschriebenen Tabellenformaten der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 auf – einschließlich der KPIs zu Umsatz, CapEx und OpEx sowie der erforderlichen Kontextinformationen. So sind Ihre Angaben prüfungssicher und vergleichbar.

Wir unterstützen Sie in Form eines dreistufigen Tests

So erfüllen Sie die Anforderungen der EU-Taxonomie

1. Prüfung der Taxonomiefähigkeit nach EU Aktivitätskatalog

2. Prüfung auf Taxonomiekonformität nach EU Prüfkriterien

3. Offenlegung der vorangegangenen Schritte nach EU Darstellungsvorgaben

Der Kontakt zu uns

Die EU-Taxonomie ist ein wichtiges Instrument, um die Nachhaltigkeitsziele der EU zu erreichen und das Vertrauen der Investor:innen in nachhaltige Finanzprodukte zu stärken. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen der EU-Taxonomie erfolgreich umzusetzen und ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent zu kommunizieren.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung!

Was ändert sich durch die Omnibus-Verordnung?

Mit dem Omnibus-Paket der EU-Kommission verschieben sich Anwendungsbereich und Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung – auch für die EU-Taxonomie. Die Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament sind teilweise noch offen, die Richtung ist aber erkennbar:

  • Reduzierter Pflichtkreis: Die Taxonomie-Berichtspflicht soll künftig stärker an die angepassten CSRD-Schwellenwerte gekoppelt werden. Viele Unternehmen, die ursprünglich ab 2025 oder 2026 berichtspflichtig waren, fallen voraussichtlich aus der Pflicht.
  • Vereinfachte Wesentlichkeitslogik: Es ist vorgesehen, dass Aktivitäten unterhalb bestimmter Schwellenwerte nicht mehr im Detail auf Konformität geprüft werden müssen.
  • Freiwillige Berichterstattung gewinnt an Bedeutung: Auch Unternehmen ohne direkte Pflicht werden weiterhin Taxonomie-Auskünfte liefern – insbesondere gegenüber Banken, Großkunden und Investor:innen, die diese Informationen entlang ihrer eigenen Wertschöpfungskette einfordern.

Unsere Einschätzung: Wer die EU-Taxonomie ausschließlich als regulatorische Pflicht versteht, läuft Gefahr, den eigentlichen Nutzen zu verpassen. Die Kennzahlen sind zunehmend Teil von Finanzierungsbedingungen, Lieferantenbewertungen und Investorengesprächen – unabhängig davon, ob ein Unternehmen formal berichtspflichtig ist.

Mehr zur EU Omnibus-Verordnung

Unsere ESG-Leistungen im Überblick

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ESG-Beratung für CSRD, ESRS & Strategie | ConClimate

Wir unterstützen Unternehmen mit Doppelter Wesentlichkeitsanalyse, Klimarisiko- und Resilienzanalyse, ESG-Strategie und EU-Taxonomie bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen sowie der Erfüllung von CSRD- und EUDR-Anforderungen.

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Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage für die Nachhaltigkeitsstrategie und -berichterstattung Ihres Unternehmens. Sie dient dazu, themenspezifische Standards zu bestimmen und sogenannte IROs (Impacts, Risks and Opportunities) festzulegen.

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Gap-Analyse

Nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse führen wir eine Gap-Analyse durch, um bereits vorhandene Informationen zu Ihren auf die CSRD bezogenen Stärken und Schwächen zu analysieren und herauszufinden, welche Informationen noch benötigt werden.

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CSRD Roadmap

Mit Ihnen gemeinsam entwickeln und priorisieren wir individuelle Aufgabenpakete und legen Verantwortlichkeiten, KPIs und Termine fest, um alle notwendigen Schritte zur Erreichung einer CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung im Blick zu haben.

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ESG-Strategie

Nun geht es ins Detail: Auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte ESG-Strategie, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele Ihres Unternehmens abgestimmt ist.

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ESG-Reporting Beratung für CSRD & ESRS | ConClimate

Wir unterstützen Sie ganzheitlich bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, die den Anforderungen der CSRD und ESRS entsprechen. Mit unserer Cloud-Software Substain® können Sie Ihre ESG-Daten zentral erfassen, auswerten und berichten.

Der Kontakt zu uns copy

Die EU-Taxonomie ist ein wichtiges Instrument, um die Nachhaltigkeitsziele der EU zu erreichen und das Vertrauen der Investor:innen in nachhaltige Finanzprodukte zu stärken. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen der EU-Taxonomie erfolgreich umzusetzen und ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent zu kommunizieren.

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