PPWR Beratung

 

 

PPWR Beratung: Klarheit über Rollen, Pflichten und nächste Schritte

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) gilt seit dem 12. August 2026 verbindlich. Sie betrifft nahezu alle Verpackungsarten und -materialien und damit einen Großteil der Unternehmen, die Verpackungen verwenden, vertreiben oder in Verkehr bringen.

Mit unserer PPWR Beratung unterstützen wir Sie als Sparringspartner dabei, Ihre Ausgangssituation einzuordnen, Ihre Rolle zu bestimmen und daraus relevante Pflichten und nächste Schritte abzuleiten.

  • Rollen und Verantwortlichkeiten einordnen
  • relevante Verpackungen und Informationen erfassen
  • Handlungsbedarf identifizieren
  • konkrete nächste Schritte strukturieren

 

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PPWR: Was bedeutet die neue Verpackungsverordnung für Ihr Unternehmen?

ppwr

Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40 und ersetzt die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie. Anders als die vorherige Regelung gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist unter anderem, den Verpackungsverbrauch zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Für Unternehmen entsteht daraus eine zentrale Frage:

Welche Anforderungen gelten für unsere Verpackungen und welche Rolle nehmen wir dabei ein?

Denn die PPWR unterscheidet zwischen verschiedenen Wirtschaftsakteuren wie Erzeuger, Hersteller beziehungsweise Producer im Sinne der EPR, Importeur, Vertreiber und Lieferant. Mit diesen Rollen sind unterschiedliche Pflichten verbunden. Ein Unternehmen kann je nach Verpackungseinheit sogar mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen.

Genau hier setzt das PPWR-Sparring von ConClimate an.

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Welche Verpackungen fallen unter die PPWR?

Die PPWR betrifft nahezu alle Verpackungsarten und Materialien. Dazu gehören unter anderem:

  • Kunststoff
  • Karton und Papier
  • Glas
  • Metall
  • Holz

Neben Verkaufsverpackungen fallen auch Umverpackungen, Transportverpackungen, E-Commerce-Verpackungen und Serviceverpackungen unter die Regelungen. Auch B2B-Verpackungen und industrielle Verpackungen sind ausdrücklich eingeschlossen.

Es gibt einzelne Ausnahmen, beispielsweise für Verpackungen gefährlicher Güter, Medizinprodukte und bestimmte lebensmittelkontaktkritische Anwendungen.

Damit betrifft die PPWR nicht nur klassische Verpackungshersteller. Auch Unternehmen, die Produkte verpacken, importieren, unter eigener Marke vertreiben oder Verpackungen von Lieferanten beziehen, sollten ihre Situation prüfen.

PPWR-Sparring: In vier Schritten zur Orientierung

Unsere PPWR Beratung unterstützt Sie dabei, aus den allgemeinen Anforderungen konkrete Fragestellungen für Ihr Unternehmen abzuleiten.

1. Rolle oder Rollen bestimmen

Wir betrachten, welche Verpackungen Sie einsetzen und ob Sie dabei als Erzeuger, Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Lieferant auftreten.

Die Rollenbestimmung bildet die Grundlage dafür, die für Ihr Unternehmen relevanten Pflichten einzuordnen.

2. Bestandsaufnahme durchführen

Im nächsten Schritt schaffen wir einen Überblick über Ihre Verpackungen.

3. Gap-Analyse durchführen

Anschließend betrachten wir, wo Ihre aktuelle Situation von den PPWR-Anforderungen abweicht.

4. Maßnahmen planen

Aus dem identifizierten Handlungsbedarf werden die nächsten Schritte abgeleitet.

Was gilt seit August 2026 und was folgt später?

Die Anforderungen der PPWR werden schrittweise umgesetzt. Deshalb sollten Unternehmen nicht nur die aktuell geltenden Vorgaben betrachten, sondern auch zukünftige Anforderungen frühzeitig in ihre Planung aufnehmen.

Wann ist ein PPWR-Sparring besonders sinnvoll?

  • Sie verkaufen Produkte unter eigener Marke
  • Sie importieren Produkte aus einem Drittland
  • Sie nutzen B2B- oder Transportverpackungen
  • Sie wissen noch nicht, welche Informationen fehlen

Wann ist ein PPWR-Sparring besonders sinnvoll?

Wer Waren unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft und entsprechend verpackt, kann als Erzeuger eingeordnet werden. Damit können unter anderem Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung und Kennzeichnung relevant werden.

Beim Import verpackter Waren aus Nicht-EU-Ländern entstehen besondere Pflichten. Dazu können beispielsweise das Einfordern und Vorhalten der Konformitätserklärung, EPR-Registrierung und eigene Kontaktangaben auf der Verpackung gehören.

Auch B2B- und Transportverpackungen fallen grundsätzlich unter die PPWR. Eine reine Beschränkung auf klassische Endkundenverpackungen gibt es nicht.

Gerade bei mehreren Verpackungseinheiten, Lieferanten und Materialien kann es aufwendig werden, die benötigten Informationen und Nachweise zusammenzutragen. Im Sparring strukturieren wir gemeinsam, welche Informationen benötigt werden und welche nächsten Maßnahmen daraus entstehen.

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Was Sie nach dem PPWR-Sparring wissen

  • Nach dem Sparring haben Sie eine klare Grundlage dafür,

  • welche Rollen für Ihr Unternehmen relevant sind,

  • welche Pflichten damit verbunden sind,

  • welche Informationen intern oder bei Lieferanten benötigt werden,

  • wo noch Handlungsbedarf besteht und

  • welche nächsten Schritte Sie einleiten sollten.
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