PPWR Beratung
Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) gilt seit dem 12. August 2026 verbindlich. Sie betrifft nahezu alle Verpackungsarten und -materialien und damit einen Großteil der Unternehmen, die Verpackungen verwenden, vertreiben oder in Verkehr bringen.
Mit unserer PPWR Beratung unterstützen wir Sie als Sparringspartner dabei, Ihre Ausgangssituation einzuordnen, Ihre Rolle zu bestimmen und daraus relevante Pflichten und nächste Schritte abzuleiten.
Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40 und ersetzt die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie. Anders als die vorherige Regelung gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist unter anderem, den Verpackungsverbrauch zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Für Unternehmen entsteht daraus eine zentrale Frage:
Welche Anforderungen gelten für unsere Verpackungen und welche Rolle nehmen wir dabei ein?
Denn die PPWR unterscheidet zwischen verschiedenen Wirtschaftsakteuren wie Erzeuger, Hersteller beziehungsweise Producer im Sinne der EPR, Importeur, Vertreiber und Lieferant. Mit diesen Rollen sind unterschiedliche Pflichten verbunden. Ein Unternehmen kann je nach Verpackungseinheit sogar mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen.
Genau hier setzt das PPWR-Sparring von ConClimate an.
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Die PPWR betrifft nahezu alle Verpackungsarten und Materialien. Dazu gehören unter anderem:
Neben Verkaufsverpackungen fallen auch Umverpackungen, Transportverpackungen, E-Commerce-Verpackungen und Serviceverpackungen unter die Regelungen. Auch B2B-Verpackungen und industrielle Verpackungen sind ausdrücklich eingeschlossen.
Es gibt einzelne Ausnahmen, beispielsweise für Verpackungen gefährlicher Güter, Medizinprodukte und bestimmte lebensmittelkontaktkritische Anwendungen.
Damit betrifft die PPWR nicht nur klassische Verpackungshersteller. Auch Unternehmen, die Produkte verpacken, importieren, unter eigener Marke vertreiben oder Verpackungen von Lieferanten beziehen, sollten ihre Situation prüfen.
Einer der wichtigsten Schritte ist die Einordnung der eigenen Rolle. Aus ihr ergeben sich die jeweiligen Anforderungen und Verantwortlichkeiten.
Besonders wichtig: Die Rolle wird nicht einmal pauschal für das gesamte Unternehmen festgelegt. Jede Verpackungseinheit muss separat betrachtet werden.
Unsere PPWR Beratung unterstützt Sie dabei, aus den allgemeinen Anforderungen konkrete Fragestellungen für Ihr Unternehmen abzuleiten.
1. Rolle oder Rollen bestimmen
Wir betrachten, welche Verpackungen Sie einsetzen und ob Sie dabei als Erzeuger, Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Lieferant auftreten.
Die Rollenbestimmung bildet die Grundlage dafür, die für Ihr Unternehmen relevanten Pflichten einzuordnen.
2. Bestandsaufnahme durchführen
Im nächsten Schritt schaffen wir einen Überblick über Ihre Verpackungen.
Dabei betrachten wir unter anderem:
- eingesetzte Verpackungseinheiten
- enthaltene Materialien
- Lieferanten
- relevante Zielmärkte
So wird sichtbar, welche Informationen bereits vorhanden sind und welche noch beschafft werden müssen.
3. Gap-Analyse durchführen
Anschließend betrachten wir, wo Ihre aktuelle Situation von den PPWR-Anforderungen abweicht.
Relevante Themen können beispielsweise sein:
- Stoffbeschränkungen
- Kennzeichnung
- Leerraum
- Recyclingfähigkeit
erforderliche Informationen und Nachweise
4. Maßnahmen planen
Aus dem identifizierten Handlungsbedarf werden die nächsten Schritte abgeleitet.
Dazu können beispielsweise Verpackungsanpassungen, die Vorbereitung von DoC-Prozessen, EPR-Registrierungen oder der Aufbau einer strukturierten Lieferantenkommunikation gehören.
Die Anforderungen der PPWR werden schrittweise umgesetzt. Deshalb sollten Unternehmen nicht nur die aktuell geltenden Vorgaben betrachten, sondern auch zukünftige Anforderungen frühzeitig in ihre Planung aufnehmen.
Zu den unmittelbar relevanten Themen gehören laut euren Unterlagen unter anderem:
Ab 2028 folgen weitere Anforderungen, beispielsweise zur Recyclingfähigkeit, zu Kennzeichnungs-Piktogrammen und zu Wiederverwendungspflichten.
Ab 2030 werden unter anderem die vollständige Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile sowie weitere Anforderungen und Verbote relevant.
Design: Diesen Bereich würde ich genau wie in euren Folien als Zeitachse „Sofort gültig → ab 2028 → ab 2030“ umsetzen.
Sie verkaufen Produkte unter eigener Marke
Wer Waren unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft und entsprechend verpackt, kann als Erzeuger eingeordnet werden. Damit können unter anderem Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung und Kennzeichnung relevant werden.
Sie importieren Produkte aus einem Drittland
Beim Import verpackter Waren aus Nicht-EU-Ländern entstehen besondere Pflichten. Dazu können beispielsweise das Einfordern und Vorhalten der Konformitätserklärung, EPR-Registrierung und eigene Kontaktangaben auf der Verpackung gehören.
Sie nutzen B2B- oder Transportverpackungen
Auch B2B- und Transportverpackungen fallen grundsätzlich unter die PPWR. Eine reine Beschränkung auf klassische Endkundenverpackungen gibt es nicht.
Sie wissen noch nicht, welche Informationen fehlen
Gerade bei mehreren Verpackungseinheiten, Lieferanten und Materialien kann es aufwendig werden, die benötigten Informationen und Nachweise zusammenzutragen. Im Sparring strukturieren wir gemeinsam, welche Informationen benötigt werden und welche nächsten Maßnahmen daraus entstehen.
Sie möchten wissen, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt, welche Informationen noch fehlen und welche Schritte Sie jetzt angehen sollten?
Gemeinsam strukturieren wir Ihre PPWR-Fragestellungen und schaffen Orientierung für die nächsten Maßnahmen.
Nach dem Sparring haben Sie eine klare Grundlage dafür,
welche Rollen für Ihr Unternehmen relevant sind,
welche Pflichten damit verbunden sind,
welche Informationen intern oder bei Lieferanten benötigt werden,
wo noch Handlungsbedarf besteht und
Häufige Fragen zur PPWR
Gilt die PPWR auch für B2B-Verpackungen?
Ja. Die PPWR gilt auch für B2B-Verpackungen, Transportverpackungen und industrielle Verpackungen.
Muss mein Unternehmen nur eine PPWR-Rolle bestimmen?
Nein. Ein Unternehmen kann abhängig von Verpackungseinheit und Geschäftskonstellation mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen. Deshalb müssen die jeweiligen Verpackungseinheiten separat betrachtet werden.
Muss sich ein Unternehmen in jedem EU-Land registrieren?
Für die EPR-Registrierung gilt laut Leitfaden das Territorialprinzip. Ist ein Unternehmen in mehreren Mitgliedstaaten als Hersteller verantwortlich, sind entsprechende Registrierungen in den jeweiligen Ländern erforderlich.
Gilt die PPWR auch für Kleinstunternehmen?
Grundsätzlich ja. Für bestimmte Kleinstunternehmen gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung bei der Erzeugereigenschaft, wenn die im Leitfaden beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie unterstützt ConClimate bei der PPWR?
ConClimate unterstützt Sie als Sparringspartner bei der Einordnung Ihrer Rollen, der Identifikation benötigter Informationen sowie bei der Strukturierung der nächsten Maßnahmen. Eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht Bestandteil der Leistung.
Was umfasst eine PPWR Beratung?
Eine PPWR Beratung unterstützt Unternehmen dabei, ihre individuelle Ausgangssituation nach der EU-Verpackungsverordnung einzuordnen. Im PPWR-Sparring von ConClimate betrachten wir unter anderem die relevanten Verpackungen, bestimmen mögliche Rollen, identifizieren benötigte Informationen und zeigen bestehenden Handlungsbedarf auf. Daraus leiten wir gemeinsam konkrete nächste Schritte ab.
Dabei verstehen wir uns als Sparringspartner für die strukturierte Umsetzung. Eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht Bestandteil unserer Leistung.