25. August 2026
ESG-Berichterstattung wird dann wertvoll, wenn Daten, Strategie, Verantwortlichkeiten und Managementprozesse zusammenspielen.
ESG Reporting ist die strukturierte Erfassung, Bewertung und Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten. Es verbindet Kennzahlen mit Zielen, Maßnahmen, Risiken, Chancen und Verantwortlichkeiten. Damit schafft ESG Reporting Transparenz nach außen und eine belastbare Grundlage für interne Entscheidungen.
ESG steht für Environmental, Social and Governance. Ein guter ESG Report zeigt, welche ESG-Kriterien relevant sind, wie Fortschritte gemessen werden und welche nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen das Geschäftsmodell beeinflussen.
ESG Reporting bezeichnet die systematische ESG-Berichterstattung zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Quantitative ESG-Kennzahlen werden dabei mit qualitativen Informationen zu Strategie, Zielen, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Methoden verbunden.
Ein belastbarer Sustainability Report macht Datenquellen, Methoden und Entwicklungen nachvollziehbar. Werden die Informationen auch für Entscheidungen genutzt, wird aus Berichterstattung ein Managementinstrument.
Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 umfasst die CSRD nach aktueller EU-Rechtslage grundsätzlich Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro erreichen. Auf Englisch wird der Nettoumsatz in den EU-Regelungen als Net Turnover bezeichnet. Der Bericht über das Geschäftsjahr 2027 wird in der Regel 2028 veröffentlicht.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive wurde 2026 im Rahmen von Omnibus I deutlich eingegrenzt. Für Unternehmen der bisherigen ersten Berichtswelle gelten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 Übergangsregelungen. Für 2025 und 2026 können Mitgliedstaaten zudem bestimmte Unternehmen unterhalb der neuen Schwellenwerte ausnehmen.
In Deutschland ist deshalb die konkrete nationale Umsetzung zu berücksichtigen. Stand 25. August 2026 ist die CSRD noch nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt.
Auch Unternehmen außerhalb des direkten Anwendungsbereichs erhalten Anfragen nach ESG-Daten – etwa von Kund:innen, Banken, Investor:innen oder berichtspflichtigen Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette.
Der VSME wurde von EFRAG für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen entwickelt und 2025 von der EU-Kommission empfohlen. Er bietet einen proportionalen Rahmen für freiwillige ESG-Berichterstattung und hilft insbesondere dabei, wiederkehrende Informationsanfragen von Banken, Kund:innen und Geschäftspartnern strukturiert zu beantworten.
Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission zusätzlich einen neuen Voluntary Standard für kleinere Unternehmen außerhalb der CSRD angenommen. Er basiert auf der VSME-Entwicklung. Stand 25. August 2026 läuft noch die Prüfungsfrist von Europäischem Parlament und Rat. Damit ist der neue Standard noch nicht rechtswirksam.
Value Chain Cap: Unternehmen unterhalb der geschützten Schwelle sollen in der Wertschöpfungskette grundsätzlich nicht zu weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet werden können als im freiwilligen Standard vorgesehen.
Mehr zum VSME für den MittelstandDer passende Berichtsstandard hängt von Berichtspflicht, Unternehmensgröße und Informationsbedarf ab. Die ESG Reporting Standards verfolgen unterschiedliche Ziele und Wesentlichkeitslogiken.
| Standard | Fokus | Typische Relevanz | Wesentlichkeitslogik |
|---|---|---|---|
| ESRS | EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung | CSRD-pflichtige Unternehmen | Doppelte Wesentlichkeit |
| Voluntary Standard | Freiwillige Berichterstattung | Unternehmen außerhalb der CSRD | Proportionaler Ansatz |
| GRI | Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen | International berichtende Unternehmen | Impact-orientiert |
| IFRS S1/S2 | Nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen | Kapitalmarktorientierte Unternehmen | Finanzielle Wesentlichkeit |
| SASB Standards | Branchenspezifische Themen und Kennzahlen | Insbesondere Investor:innen | Finanzielle Wesentlichkeit |
Die European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, konkretisieren die Anforderungen der CSRD. Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission überarbeitete ESRS angenommen. Sie sollen die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte deutlich reduzieren. Stand August 2026 läuft die Prüfung durch Europäisches Parlament und Rat noch.
International bleiben die Global Reporting Initiative und die GRI Global Standards relevant. Die IFRS Foundation verantwortet IFRS S1 und IFRS S2 sowie die vom Sustainability Accounting Standards Board, kurz SASB, entwickelten Standards. Auch die Task Force on Climate-related Financial Disclosures prägte klimabezogene Angaben. Unternehmen sollten klären, welcher Standard maßgeblich ist.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie definiert sechs Umweltziele und legt Kriterien fest, anhand derer wirtschaftliche Aktivitäten als taxonomiekonform bewertet werden können. Für betroffene Unternehmen spielen unter anderem Umsatz, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben eine Rolle.
Die EU-Taxonomie ersetzt weder ESG Reporting noch die ESG-Strategie. Sie prüft, welche wirtschaftlichen Aktivitäten definierte ökologische Kriterien erfüllen. ESG-Berichterstattung betrachtet dagegen breiter Environmental, Social and Governance sowie Auswirkungen, Risiken, Chancen, Ziele und Maßnahmen.
ESG-Kennzahlen sollten nicht deshalb erhoben werden, weil sie grundsätzlich verfügbar sind. Entscheidend ist, ob sie für Geschäftsmodell, wesentliche Auswirkungen sowie finanzielle Risiken und Chancen relevant sind. Im ESRS-Kontext werden diese als Impacts, Risks and Opportunities, kurz IROs, betrachtet.
Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen, Energie, Wasser, Abfall
Arbeitsunfälle, Fluktuation, Weiterbildung, Diversität
Compliance-Fälle, Kontrollen, Verantwortlichkeiten
Die Qualität der ESG-Daten ist mindestens so wichtig wie die Auswahl der Kennzahlen. Prüffähiges ESG Reporting braucht Datenquellen, Berechnungsmethoden, Verantwortlichkeiten, Freigaben und Historie. Excel kann für den Einstieg funktionieren. Bei mehreren Standorten, Gesellschaften und Berichtszyklen entstehen jedoch schnell Versionsprobleme, Medienbrüche und unnötige Abstimmungen.
Ein ESG Report sollte Leser:innen schnell zeigen, welche Themen wesentlich sind, wie das Unternehmen sie steuert und welche Entwicklung messbar ist. Ein praxisnaher Aufbau umfasst beispielsweise:
Ein produzierendes Unternehmen kann beispielsweise Energie, CO₂e-Emissionen und Arbeitssicherheit als wesentliche Themen identifizieren. Der ESG Bericht zeigt dann je Thema Ausgangswert, Ziel, Kennzahl, Maßnahme und Verantwortlichkeit. So wird aus einer Sammlung von ESG-Daten eine klare Entscheidungsgrundlage.
Prüfen, ob eine ESG Report Pflicht besteht, welche Stakeholder Informationen verlangen und welche Gesellschaften, Standorte und Wertschöpfungsstufen einbezogen werden müssen.
Auswirkungen, Risiken und Chancen identifizieren. Für CSRD-Unternehmen ist die doppelte Wesentlichkeit zentral.
Vorhandene ESG-Daten mit benötigten Angaben vergleichen und Lücken bei Datenquellen, Methoden oder Verantwortlichkeiten identifizieren.
Erhebung, Prüfung, Freigabe und Dokumentation definieren und eine zentrale Datenbasis aufbauen.
ESG-Kennzahlen mit Zielen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten verknüpfen.
Nach dem ersten Berichtszyklus Datenqualität, Prozesse und Methoden systematisch verbessern.
Praxis zeigt, dass ESG Reporting belastbar wird, wenn Datenmanagement, Wesentlichkeit, CO₂-Bilanzierung und Strategie zusammengedacht werden.
Corporate Carbon Footprints, Product Carbon Footprint Rechner, doppelte Wesentlichkeitsanalyse und ESRS-konformes Reporting wurden in einer digitalen Struktur verbunden. ESG-Daten werden zentral erfasst und für interne Steuerung sowie externe Anforderungen nutzbar.
Zur ReferenzBei Klingspor wurden Scope-1- bis Scope-3-Emissionen für mehr als 30 Produktions- und Vertriebsstandorte strukturiert erfasst. ESG-Daten lassen sich auf Standort- und Konzernebene zusammenführen und für Berichterstattung sowie strategische Entscheidungen nutzen.
Zur ReferenzBei L’Osteria mit systemweit rund 200 Standorten in neun europäischen Ländern diente die doppelte Wesentlichkeitsanalyse dazu, relevante Nachhaltigkeitsthemen sowie Auswirkungen, Chancen und Risiken strukturiert zu bestimmen. Die Ergebnisse bilden eine Grundlage für ESG Reporting, Datenmanagement und die weitere strategische Ausrichtung.
Zur ReferenzDer gemeinsame Nenner: Der ESG Report ist nicht der Startpunkt. Belastbare Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und eine zentrale Datenbasis kommen zuerst.
ESG-Berichterstattung kann auch ohne ESG-Berichtspflicht wirtschaftlich sinnvoll sein. Unternehmen beantworten Kunden- und Bankenfragen effizienter, erkennen Risiken früher und machen Fortschritte messbar. Gleichzeitig lassen sich dieselben ESG-Daten für Einkauf, Controlling, Risikomanagement, Kommunikation und Unternehmenssteuerung nutzen.
Das ist für Unternehmen relevant, die regelmäßig Datenanfragen aus der Wertschöpfungskette erhalten. Ein standardisierter ESG Report kann Doppelarbeit reduzieren und Anfragen konsistenter beantworten.
Für die meisten KMU besteht nach dem 2026 eingegrenzten CSRD-Anwendungsbereich keine direkte ESG Reporting Pflicht. ESG-Daten können trotzdem von Kund:innen, Banken oder Geschäftspartnern angefragt werden. Der VSME beziehungsweise künftig der Voluntary Standard bietet dafür einen proportionalen Rahmen.
Die Begriffe überschneiden sich. Ein ESG Report fokussiert strukturiert auf Environmental, Social and Governance und messbare ESG-Kennzahlen. Ein Nachhaltigkeitsbericht kann breiter angelegt sein. Entscheidend ist, welche Standards und Anforderungen das Unternehmen anwendet.
Das hängt von Unternehmensgröße, Datenverfügbarkeit, Anzahl der Standorte und Berichtsumfang ab. Der größte Aufwand liegt häufig nicht im Schreiben der ESG Reports, sondern im Aufbau belastbarer Datenprozesse, Methoden und Verantwortlichkeiten.
Nicht zwingend. Bei wenigen Kennzahlen kann ein manueller Ansatz ausreichen. Mit mehreren Gesellschaften, Standorten und wiederkehrenden Datenabfragen kann Software Konsolidierung, Nachvollziehbarkeit und Freigabeprozesse jedoch deutlich vereinfachen.
Reporting zeigt, wo ein Unternehmen steht und wie sich Kennzahlen entwickeln. Eine ESG-Strategie legt Prioritäten, Ziele und Maßnahmen fest. Werden beide verbunden, entstehen aus ESG-Daten konkrete Steuerungsimpulse.
ESG Reporting wird dann wirksam, wenn es nicht als isolierte ESG Berichtspflicht verstanden wird. Wesentlichkeit, belastbare ESG-Daten, passende Standards und klare Verantwortlichkeiten schaffen eine tragfähige Grundlage für regulatorische Anforderungen, Stakeholder-Anfragen und interne Entscheidungen.
ConClimate unterstützt Unternehmen dabei, Anforderungen einzuordnen, ESG-Datenstrukturen aufzubauen und ESG Reporting mit Strategie und digitalem Datenmanagement zu verbinden. So entsteht eine ESG-Berichterstattung, die zum Reifegrad und zu den Strukturen des Unternehmens passt – pragmatisch, fundiert und im Alltag umsetzbar.
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