Dots Beige

10. September 2025

Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht

Am 03.09.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht.

 

Die Eckpunkte:

  • Berichtspflicht ab Geschäftsjahr 2025 für kapitalmarktorientierte Unternehmen >1.000 MA
  • Unternehmen mit 501–1.000 MA voraussichtlich erst ab 2027
  • Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Lageberichts
  • Prüfung durch Wirtschaftsprüfer mit „Limited Assurance“
  • Gestaffelte Einführung weiterer Gruppen bis 2028

Wir verfolgen die weitere Entwicklung genau und halten Sie über neue Geschehnisse auf dem Laufenden.

 

Das könnte sie auch interessieren

Beratungstermin