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Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht

10. September 2025

Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht

Am 03.09.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht.

 

Die Eckpunkte:

  • Berichtspflicht ab Geschäftsjahr 2025 für kapitalmarktorientierte Unternehmen >1.000 MA
  • Unternehmen mit 501–1.000 MA voraussichtlich erst ab 2027
  • Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Lageberichts
  • Prüfung durch Wirtschaftsprüfer mit „Limited Assurance“
  • Gestaffelte Einführung weiterer Gruppen bis 2028

Wir verfolgen die weitere Entwicklung genau und halten Sie über neue Geschehnisse auf dem Laufenden.

 

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