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EmpCo: Was seit dem 27. September für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation gilt

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15. Oktober 2026

EmpCo & Nachhaltigkeitskommunikation

EmpCo: Was seit dem 27. September für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation gilt

 

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Umweltaussagen in der Werbung. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, die sogenannte EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“). Der deutsche Gesetzgeber hat sie mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.

Kurz gesagt: Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss jetzt genau sagen, was gemeint ist, und es belegen können. Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „klimaneutral“ reichen nicht mehr. Einige Aussagen sind sogar ohne Ausnahme verboten.

Das betrifft nicht nur die Verpackung. Erfasst sind die Website, Produktdatenblätter, Social Media, Kataloge, Pressemitteilungen und auch das Verkaufsgespräch. Verstöße können von Mitbewerbern, Verbänden und Verbraucherzentralen abgemahnt werden.

Was jetzt gilt: die sechs wichtigsten Regeln

01

Keine pauschalen Umweltaussagen mehr

Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ sind verboten, wenn keine nachweisbare, anerkannte hervorragende Umweltleistung dahintersteht. Das Wort selbst ist nicht das Problem. Das Problem ist die fehlende Konkretisierung direkt in der Aussage.

02

Kein „klimaneutral“ durch Kompensation

Aussagen, ein Produkt sei „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimapositiv“, sind verboten, wenn sie auf dem Ausgleich von Emissionen über Zertifikate beruhen. Die Qualität der Zertifikate ändert daran nichts. Klimaschutzprojekte dürfen Sie weiterhin unterstützen und darüber transparent berichten, aber nicht als Eigenschaft des Produkts.

03

Nur noch geprüfte Nachhaltigkeitssiegel

Siegel und Labels sind nur noch erlaubt, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung beruhen oder staatlich festgelegt sind. Selbst entwickelte Logos und „Hauslabels“ ohne externe Prüfung fallen weg.

04

Kein Teil fürs Ganze

Wer eine Verbesserung bei einem einzelnen Bauteil, Standort oder Prozess erreicht, darf sie nicht dem ganzen Produkt oder Unternehmen zuschreiben. Eine recycelte Verschlusskappe macht noch keine „nachhaltige Flasche“.

05

Gesetzliche Pflichten sind kein Verkaufsargument

Was ohnehin vorgeschrieben ist, darf nicht als Besonderheit des eigenen Angebots beworben werden. Ein Beispiel ist „frei von“ einem Stoff, der in dieser Produktkategorie gesetzlich verboten ist.

06

Zukunftsziele nur mit Plan

Ziele wie „Net Zero bis 2040“ oder „klimaneutral bis 2035“ sind nur noch zulässig, wenn ein konkreter, realistischer Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen dahintersteht. Dieser Plan muss regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Ein Ziel ohne Fahrplan ist ab sofort ein Risiko.

Vorher und nachher: so wird aus einem vagen Claim eine belastbare Aussage

Die gute Nachricht: Fast jede Aussage lässt sich retten, wenn man konkret wird. Die Beispiele sind illustrativ, die Zahlen müssen natürlich zu Ihrem Produkt passen und belegt sein.

Vorher (riskant) Nachher (konkret und belegbar)
Umweltfreundliche Verpackung Verpackung aus 80 % recyceltem Kunststoff
Klimaneutrales Produkt Wir haben die CO₂-Emissionen pro Produkt seit 2021 um 35 % gesenkt. Zusätzlich unterstützen wir Klimaschutzprojekte.
Nachhaltig produziert Hergestellt mit 100 % Ökostrom an unserem Standort in Augsburg
Net Zero bis 2040 Ziel: –91 % Emissionen in Scope 1 und 2 bis 2030, von der SBTi validiert, jährlicher Fortschrittsbericht
Grüne Logistik 60 % unserer Lieferungen im Stadtgebiet erfolgen per E-Lastenrad

Quick Wins: was Sie jetzt sofort tun können

Die Regeln gelten bereits. Diese sechs Schritte senken Ihr Abmahnrisiko schnell, ohne großes Projekt.

1. Alle Umweltaussagen sammeln. Gehen Sie Website, Verpackungen, Produktblätter, Social Media, Kataloge und Vertriebspräsentationen durch. Eine einfache Liste reicht für den Anfang.
2. Pauschalbegriffe streichen oder präzisieren. Jedes „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ braucht eine konkrete Aussage direkt daneben. Wenn Ihnen keine einfällt, ist das ein Zeichen, den Begriff zu streichen.
3. Klimaneutral-Labels entfernen. Produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation sollten sofort von Verpackung und Website verschwinden.
4. Siegel prüfen. Klären Sie für jedes Logo: Gibt es ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung dahinter? Wenn nicht, nehmen Sie es vom Markt.
5. Klimaziele absichern. Hinterlegen Sie für jedes öffentliche Ziel einen Umsetzungsplan mit Zwischenzielen. Fehlt er, stellen Sie die Aussage zurück, bis er steht.
6. Vertrieb und Marketing briefen. Auch das gesprochene Wort im Kundengespräch zählt. Eine kurze Schulung mit erlaubten und verbotenen Formulierungen wirkt sofort.

Bonus: Legen Sie für jede verbleibende Aussage die Belege ab, also Daten, Berechnungen, Zertifikate. Im Ernstfall müssen Sie diese schnell vorlegen können.

Die neue Grundregel: drei Fragen vor jeder Aussage

Statt Listen mit verbotenen Wörtern auswendig zu lernen, hilft ein einfacher Check. Stellen Sie sich vor jeder Veröffentlichung drei Fragen.

FRAGE 1

Was ist meine Absicht?

Was soll die Leserin oder der Kunde nach dieser Aussage glauben? Wenn die Antwort „dass wir gut für die Umwelt sind“ lautet, ist die Aussage zu vage.

FRAGE 2

Worauf stütze ich mich?

Welche konkreten Fakten, Daten und Zahlen tragen die Aussage? Und könnte ich sie morgen vorlegen?

FRAGE 3

Wie kann ich das präziser sagen?

Was genau wurde verbessert, um wie viel, seit wann und für welchen Teil des Produkts oder Unternehmens?

Wer diese drei Fragen ehrlich beantwortet, landet fast automatisch bei einer Aussage, die rechtlich hält.

Fazit: konkreter ist überzeugender

Die neuen Regeln machen Nachhaltigkeitskommunikation nicht unmöglich. Sie machen sie konkreter. Unternehmen, die wirklich etwas leisten, profitieren davon, denn ihre Fortschritte heben sich endlich von leeren Versprechen ab.

Sie möchten wissen, ob Ihre Aussagen standhalten?

Wir prüfen Ihre Claims, zeigen Ihnen die Risiken und formulieren gemeinsam mit Ihnen konforme Alternativen.

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