Dots Beige

Ziele setzen mit dem SBTi Net-Zero Standard

Science Based Target Artikel

22. Mai 2022

Mehr als 3.000 Organisationen haben sich mit der Science-Based Target Methodik bereits ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt, um den Net-Zero Zustand zu erreichen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung.

Wer und was steckt hinter Science-Based Targets? Die SBTi

Hinter der Entwicklung von Net-Zero Standard steht die Science-Based Targets Initiative (kurz SBTi). Dafür haben sich CDP, World Resources Institute (WRI), World Wide Fund for Nature (WWF) und United Nations Global Compact (UNGC) zusammengetan.

SBTi entwickelt stetig ein Rahmenwerk, das definiert, wie wissenschaftlich fundierte CO2-Reduktionsziele für Unternehmen aussehen. Mit diesen Science-Based Targets ist es einfach sicherzustellen, dass sich das eigene Unternehmen stets auf dem Nachhaltigkeitsweg hin zum minimalen CO2-Ausstoß und schlussendlich dem Net-Zero Zustand befinden!

Leitidee des Standards ist es, unternehmerische Klimaziele im Einklang mit dem wissenschaftlichen Kenntnisstand – zur immer fortschreitenden globalen Erderwärmung – zu bringen.

Wie werden Science-Based Targets berechnet?

Schritt 1: Globale Klimaziele

Im Pariser Klimaabkommen ist festgehalten – zukunftsentscheidend ist eine Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 °C, idealerweise unter 1,5 °C.

Schritt 2: Globales CO₂-Budget

Wissenschaftler*innen leiten aus den Klimazielen und Kennzahlen zur Erderwärmung ein globales CO2-Budget ab. Dieses Budget beschreibt die Gesamtmenge an CO₂ Emissionen – mehr als das dürfen wir vor 2050 keinesfalls aufbrauchen, um unsere globalen Ziele zu erreichen.

Schritt 3: Science-Based Targets nach SBTi

Um das globale CO₂-Budget einzuhalten, ergibt sich Handlungsbedarf, insbesondere für Unternehmen. Deshalb setzen sich Unternehmen vermehrt eigene budgetkonforme CO₂-Reduktionsziele, die es ermöglichen, jeden Unternehmensweg nach den globalen Klimazielen auszurichten.

Genau diese unternehmensspezifischen CO₂-Reduktionsziele werden Science-Based-Targets genannt. SBT beziehen sich auf die kurze (5-10 Jahre) oder lange Frist (vor 2050). Die langfristigen SBT werden Net-Zero Targets genannt.

SBTi Ziele setzen

In vier Schritten hin zur Berichterstattung unternehmensspezifischer Net-Zero Ziele:

  1. Registrierung: Der erste Schritt besteht darin, sich für die Science Based Targets Initiative zu registrieren.

  2. SBT-Entwicklung: Im zweiten Schritt erfolgt die Entwicklung der unternehmensspezifischen wissenschaftsbasierten Klimaziele.

  3. SBT-Validierung: Nach der Entwicklung müssen die gesetzten Ziele validiert werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen.

  4. SBT-Veröffentlichung und Berichterstattung: Der abschließende Schritt beinhaltet die Veröffentlichung der validierten Ziele und die kontinuierliche Berichterstattung darüber.

Nachhaltigkeit & Unternehmen – Anforderungen der CSR Richtlinie mithilfe von SBTi anerkannten Zielen erfüllen:

Indem Unternehmen mit den Reduktionszielen ihren Net-Zero Weg kennen und danach handeln, leisten sie einen zentralen Beitrag zur Einhaltung der globalen Klimaziele – einen Beitrag, der auch regulatorisch zunehmend erforderlich wird.

Schließlich fordert der EU-Gesetzgeber durch die Corporate Social Responsibility Directive (kurz CSRD), dass etwa 50.000 Unternehmen in der EU auch über ihre Nachhaltigkeitsziele berichten. Diese Nachhaltigkeitsziele müssen nach aktueller CSRD Gesetzeslage auch extern überprüft werden – deshalb ist es ratsam, anerkannte, am besten wissenschaftlich fundierte SBTi Ziele zu setzen, um als Unternehmen valide CO2-Reduktionsziele im CSR-Bericht ausweisen zu können.1

Mit konformen Unternehmenszielen und die Ausrichtung des unternehmerischen Handels auf die eigenen Science-Based Targets, kommen wir unser aller Ziel näher - unsere kostbare Lebensgrundlage zu schützen. #derkreisschließtsich

Mehr zum neuesten Standard für Science-Based Targets, dem „Net-Zero Standard“ erfahren Sie in einem Folgebeitrag!

 

____

1 European Council (21.June 2022 Link): Gilt für europäische Unternehmen auf die zwei der drei Kriterien zutrifft a) ab 250 Beschäftigte b) mehr als 40 Mio. Umsatz  c) 20 Mio. oder höhere Bilanzsumme. Außerdem für außereuropäische Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mind. 150 Mio. in der EU.

Das könnte sie auch interessieren